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Fotografieren auf Locations

Was ist erlaubt und wann ist eine Genehmigung erforderlich?

Immer wieder werde ich belächelt, wenn ich bei veröffentlichten Fotografien den Fotografen oder die Fotografin darauf hinweise, dass das Fotografieren an der Location verboten sei bzw. einer Genehmigung bedarf. 

Nicht, dass ich das als Kommentar oder öffentlich mache, sondern ich schreibe die Personen direkt an. Warum? Um möglichen Ärger zu vermeiden. Aus beruflicher Erfahrung weiß ich, was das für einen Rattenschwanz nach sich ziehen kann. Und das nicht sofort, sondern Jahre später, wenn es so richtig aufwändig ist und mehr als nur Nerven kostet. 

Denn: Das Urheberrecht an der Location gilt lange. 

 Viele Locations bieten wunderschöne Kulissen für Fotoshootings. Doch ist es an jeder Location erlaubt, Fotos zu machen? In diesem Blogartikel versuche ich aufzuklären, wann eine gewerbliche Nutzung von Locations verboten ist und welche Ausnahmen es gibt.

 

Gewerbliche Nutzung vs. private Nutzung

Grundsätzlich gilt: An Locations, an denen eine gewerbliche Nutzung untersagt ist, ist auch das Fotografieren für kommerzielle Zwecke verboten. Dies gilt auch dann, wenn kein Geld für die Fotos verlangt wird. Sobald die Fotos dazu dienen, die eigene Dienstleistung zu bewerben, fällt dies unter die gewerbliche Nutzung.

TfP-Aufnahmen: Erlaubnis erforderlich?

 Viele Fotografen nutzen TfP-Shootings (Time for Prints), um ihr Portfolio zu erweitern und neue Models kennenzulernen. Doch auch bei TfP-Aufnahmen ist Vorsicht geboten: Handelt es sich um eine Location, die gewerbliche Aufnahmen untersagt, ist die Erlaubnis des Eigentümers erforderlich.

 Private Nutzung: Urlaubs- und Erinnerungsbilder

Die gute Nachricht: Urlaubs- und Erinnerungsbilder, die mit üblicher Ausrüstung angefertigt werden, fallen in der Regel unter die private Nutzung. Hier ist in den meisten Fällen keine Erlaubnis des Eigentümers erforderlich. Aber Obacht: Das Veröffentlichen der Arbeiten im Umfeld eines fotografischen Gewerbes und vor allem für ein nicht eingeschränktes Publikum kann den Rahmen des Privaten sprengen. 

Urlaubsfotos vs. professionelle Fotos

Doch wo liegt die Grenze zwischen privaten und professionellen Fotos? Hier kommt es auf verschiedene Faktoren an:

 

Art der Fotos: 
Sind die Fotos für ein Portfolio oder eine Website gedacht? Oder sind es private Erinnerungsbilder?

 

Qualität der Fotos: 
Sind die Fotos mit professionellem Equipment und professioneller Beleuchtung entstanden?

 

Vermarktung der Fotos: 
Werden die Fotos in irgendeiner Weise vermarktet, z.B. auf Social Media oder in Printmedien?

 

Genehmigung einholen: So geht's

Ist an einer Location die gewerbliche Nutzung verboten, ist es ratsam, immer eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers einzuholen. So vermeidet ihr rechtliche Probleme. Und vor allem ganz viel Zeit und Ärger.

Meine Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese Genehmigungen immer sinnvoll sind. Bei:
- Parkhäusern
- Parks
- Gärten
- Museen
- Freichlichtmuseen
- Schlossgärten, Schlössern, Burgen und Co
- Hotels, Hotelzimmer, etc
- AirBnB

- Zoos und Tiergärten

- Ladengeschäfte, Passagen, Shops

- Restaurants und Cafés

- ...

 

Fazit:

Die Nutzung von Locations für Fotoshootings ist an vielen Orten reguliert. Informier dich daher vorab, ob an der gewünschten Location eine gewerbliche Nutzung erlaubt ist. Im Zweifelsfall solltest du immer eine Erlaubnis des Eigentümers einholen.

 

Tipp: Ich hole mir bei solchen Locations immer ein Okay des Eigentümers. Meist geht das ohne Problem. So wie in den Wald hineingerufen wird... ihr wisst, wie der Spruch weitergeht. Eine Übereinkunft im Vornherein ist immer besser als Ärger im Nachhinein. Und: Wenn man darlegt, für was die Fotos sind und wie sie genutzt werden, ergibt sich auch meist ein großes Interesse bei den Eigentümer am fotografischen Tun. Wie gesagt, das bringt viel mehr als die leidige Diskussion ob es noch Hobby oder schon Professionalität sei, mit Blitzgeräten, Reflektoren und Co anzutreten. 

Hinweis: 

 

Dieser Blogartikel dient lediglich der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.


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